§ 146 Übergangs- und Überleitungsregelung zur Beratung nach § 37 Absatz 3

Für die jeweilige beratende Stelle gelten die Vergütungssätze nach § 37 Absatz 3 Satz 5 und 6 in der am 31. Dezember 2018 geltenden Fassung so lange, bis …