Alle Vorschriften: RPflG
§ 2 Voraussetzungen für die Tätigkeit als Rechtspfleger
§ 1 Allgemeine Stellung des Rechtspflegers
Der Rechtspfleger nimmt die ihm durch dieses Gesetz übertragenen Aufgaben der Rechtspflege wahr.
§ 1 Allgemeine Stellung des Rechtspflegers
Der Rechtspfleger nimmt die ihm durch dieses Gesetz übertragenen Aufgaben der Rechtspflege wahr.
·