Alle Vorschriften: PublG
§ 22 Erstmalige Anwendung geänderter Vorschriften
§ 23 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 23 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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