(1) In die Lebenspartnerschaftsurkunde werden aufgenommen
- 1. die Vornamen und Familiennamen der Lebenspartner zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die sich aus dem Registereintrag zum Zeitpunkt der Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkunde ergebenden Vornamen und Familiennamen,
- 2. Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner,
- 3. Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.
In dem Feld „Weitere Angaben aus dem Register“ sind anzugeben
- 1. die Auflösung der Lebenspartnerschaft,
- 2. das Nichtbestehen der Lebenspartnerschaft,
- 3. die Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Lebenspartners,
- 4. die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe.