(1) In die Eheurkunde werden aufgenommen
- 1. die Vornamen und Familiennamen der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie die sich aus dem Registereintrag zum Zeitpunkt der Ausstellung der Eheurkunde ergebenden Vornamen und Familiennamen,
- 2. Ort und Tag der Geburt der Ehegatten,
- 3. Ort und Tag der Eheschließung.
In dem Feld „Weitere Angaben aus dem Register“ sind anzugeben
- 1. die Auflösung der Ehe,
- 2. das Nichtbestehen der Ehe,
- 3. die Nichtigerklärung der Ehe,
- 4. die Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten,
- 5. die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe.