(1) Im Eheregister werden im Anschluss an die Eheschließung beurkundet
- 1. Tag und Ort der Eheschließung,
- 2. die Vornamen und die Familiennamen der Ehegatten, Ort und Tag ihrer Geburt, ihr Geschlecht,
- 3. die nach der Eheschließung geführten Vornamen und Familiennamen der Ehegatten.