Alle Vorschriften: PostG
§ 52 Rechnungslegung
§ 54 Zugangsverpflichtungen
§ 53 Veröffentlichungen
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht beantragte, genehmigte und angeordnete Entgelte.
§ 53 Veröffentlichungen
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht beantragte, genehmigte und angeordnete Entgelte.
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