Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat zur Sicherung der Einheitlichkeit des gesetzlichen Messwesens
- 1. die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Landesbehörden zu beraten,
- 2. naturwissenschaftlich-technische Fragestellungen des gesetzlichen Messwesens wissenschaftlich zu bearbeiten, insbesondere wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet zu betreiben,
- 3. die Normung und Standardisierung auf diesem Gebiet zu unterstützen.