Alle Vorschriften: KWKG
§ 24 Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid, elektronisches Verfahren
§ 26 Finanzierung der Zuschlagszahlungen
§ 25 Kältespeicher
Die §§ 22, 23 und 24 sind für den Neubau von Kältespeichern entsprechend anzuwenden.
§ 25 Kältespeicher
Die §§ 22, 23 und 24 sind für den Neubau von Kältespeichern entsprechend anzuwenden.
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