(2) Als grundstücksbezogene Rechte und Belastungen kommen insbesondere in Betracht
- 1. grundstücksgleiche Rechte,
- 2. weitere beschränkte dingliche Rechte,
- 3. Baulasten,
- 4. grundstücksbezogene gesetzliche Beschränkungen des Eigentums sowie
- 5. miet-, pacht- und wohnungsrechtliche Bindungen.