Bundesfinanzbehörden sind
- 1. als oberste Behörde:das Bundesministerium der Finanzen;
- 2. als Oberbehörden:das Bundeszentralamt für Steuern, das Informationstechnikzentrum Bund und die Generalzolldirektion;
- 3. als örtliche Behörden:die Hauptzollämter einschließlich ihrer Dienststellen (Zollämter) und die Zollfahndungsämter.