§ 41g Ergänzende Regelungen zu Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung bei Haushaltskunden in der Grundversorgung mit Strom oder Gas

Bei der Belieferung mit Strom oder Gas im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Absatz 1 Satz 1 kann der Haushaltskunde nach dem Erhalt einer Androhung der …