§ 35g Übergangsregelung für die Umstellung des Umlageverfahrens; Einmalzahlung der Bundesrepublik Deutschland; Pflicht zur Weitergabe der Entlastung

Zum Zweck der Umstellung des Umlageverfahrens nach § 35e auf das Erstattungsverfahren nach § 35f hat die Bundesrepublik Deutschland den auf dem …