(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nur für OTC-Derivatekontrakte, bei denen die Änderung oder Verlängerung
- a. notwendig ist, um einen Referenzwert im Zusammenhang mit Referenzwertreformen zu ersetzen;
- b. die wirtschaftliche Substanz bzw. den Risikofaktor, die der Referenzwert eines solchen Vertrags abbildet, nicht ändern, und
- c. keine anderen Änderungen rechtliche Bestimmungen dieses Vertrags umfassen, die nicht auf den Referenzwert Bezug nehmen, der dem Vertrag als Bezugsgrundlage dient, sodass der Vertrag möglicherweise in einer Weise geändert würde, aufgrund derer er als neuer Vertrag gelten müsste.