(6) Das Sekretariat ist insbesondere verantwortlich für
- a. das Tagesgeschäft des Ausschusses,
- b. die Kommunikation zwischen den Mitgliedern des Ausschusses, seinem Vorsitz und der Kommission,
- c. die Kommunikation mit anderen Organen und mit der Öffentlichkeit,
- d. den Rückgriff auf elektronische Mittel für die interne und die externe Kommunikation,
- e. die Übersetzung sachdienlicher Informationen,
- f. die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Ausschusses,
- g. die Vorbereitung, Abfassung und Veröffentlichung von Stellungnahmen, von Beschlüssen über die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Aufsichtsbehörden und von sonstigen vom Ausschuss angenommenen Dokumenten.