(1) Die offene Nettoposition des Instituts wird in den einzelnen Währungen (einschließlich der Währung der Rechnungslegung) und in Gold als Summe der folgenden Elemente (positiv oder negativ) berechnet:
- a. Netto-Kassaposition (d. h. alle Aktiva abzüglich aller Passiva, einschließlich der aufgelaufenen und noch nicht fälligen Zinsen in der betreffenden Währung oder im Fall von Gold die Netto-Kassaposition in Gold);
- b. Netto-Terminposition (d. h. alle ausstehenden Beträge abzüglich aller zu zahlenden Beträge im Rahmen von Währungs- und Goldtermingeschäften, einschließlich der Währungs- und Gold-Terminkontrakte und des Kapitalbetrags der Währungsswaps, die nicht in der Kassaposition enthalten sind);
- c. unwiderrufliche Garantien und vergleichbare Instrumente, die mit Sicherheit in Anspruch genommen werden und aller Voraussicht nach uneinbringlich sind;
- d. mit Hilfe des Delta-Faktors oder auf Basis des Delta-Faktors ermittelter Netto-Gegenwert des gesamten Bestands an Fremdwährungs- und Gold-Optionen;
- e. Marktwert anderer Optionen.