(8) Für die Zwecke dieses Artikels stellen Institute sicher, dass ihre IT-Systeme und -Infrastruktur über die für die Führung und Aktualisierung des Verlustdatensatzes erforderliche Solidität, Robustheit und Leistungsfähigkeit verfügen, indem sie insbesondere alles Folgende gewährleisten:
- a. dass ihre IT-Systeme und -Infrastruktur solide und resilient sind und dass diese Solidität und Resilienz auf Dauer aufrechterhalten werden können;
- b. dass es für ihre IT-Systeme und -Infrastruktur Konfigurationsmanagement-, Änderungsmanagement- und Release-Management-Prozesse gibt;
- c. c)die Solidität, Robustheit und Leistungsfähigkeit der IT-Systeme und -Infrastruktur im Fall, dass ein Institut Teile der Aufrechterhaltung seiner IT-Systeme und -Infrastruktur auslagert, indem sie zu diesem Zweck zumindest Folgendes bestätigen:
- i) dass seine IT-Systeme und -Infrastruktur solide und resilient sind und dass diese Solidität und Resilienz auf Dauer aufrechterhalten werden können;
- ii) dass der Prozess für die Planung, die Schaffung, das Testen und die Einführung der IT-Systeme und -Infrastruktur im Hinblick auf Projektmanagement, Risikomanagement, Governance, Engineering, Qualitätssicherung und Testplanung, System-Modellierung und -Entwicklung, Qualitätssicherung bei allen Tätigkeiten, einschließlich Code-Reviews und gegebenenfalls Code-Verifikation, und Tests, einschließlich der Akzeptanz der Nutzer, solide und angemessen ist;
- iii) dass es für seine IT-Systeme und -Infrastruktur Konfigurationsmanagement-, Änderungsmanagement- und Release-Management-Prozesse gibt;
- iv) dass der Prozess für die Planung, die Schaffung, das Testen und die Einführung der IT-Systeme und -Infrastruktur und Notfallplanung vom Leitungsorgan oder der Geschäftsleitung genehmigt wird und dass das Leitungsorgan und die Geschäftsleitung regelmäßig über die Leistungsfähigkeit der IT-Systeme und -Infrastruktur informiert werden.