Alle Vorschriften: BVerfGG
§ 96b
§ 96d
§ 96c
Das Bundesverfassungsgericht kann ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheiden.
Lege Lata
§ 96c
Das Bundesverfassungsgericht kann ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheiden.
Lege Lata
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