Alle Vorschriften: BVerfGG
§ 96a
§ 96c
§ 96b
Dem Bundeswahlausschuss ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Lege Lata
§ 96b
Dem Bundeswahlausschuss ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Lege Lata
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