Die Wahl zum Mitglied des Präsidiums kann ablehnen, 1.wer das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet hat;2.wer in den letzten vier Jahren Mitglied des …
Die Wahl zum Mitglied des Präsidiums kann ablehnen, 1.wer das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet hat;2.wer in den letzten vier Jahren Mitglied des Präsidiums gewesen ist.