Alle Vorschriften: BPersVG
§ 49 Verbot der Beitragserhebung
§ 51 Versäumnis von Arbeitszeit
§ 50 Ehrenamtlichkeit
Die Mitglieder des Personalrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt.
§ 50 Ehrenamtlichkeit
Die Mitglieder des Personalrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt.
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