Alle Vorschriften: BPersVG
§ 125 Ausschuss für Verschlusssachen und Verfahren
§ 127 Besonderer Schutz von Funktionsträgern
§ 126 Anwendungsbereich
Dieser Teil gilt für die Personalvertretungen in den Ländern.
§ 126 Anwendungsbereich
Dieser Teil gilt für die Personalvertretungen in den Ländern.
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