(1) Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf deren Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung. Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- 1. Familienname,
- 2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- 3. Doktorgrad,
- 4. Geburtsdatum,
- 5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Hierzu hat die meldepflichtige Person Familienname, Vornamen, Geburtsdatum sowie die Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung zu übermitteln.