Alle Vorschriften: BGB
§ 2274 Persönlicher Abschluss
§ 2276 Form
§ 2275 Voraussetzungen
Einen Erbvertrag kann als Erblasser nur schließen, wer unbeschränkt geschäftsfähig ist.
Lege Lata
§ 2275 Voraussetzungen
Kommentar [Extern]
Einen Erbvertrag kann als Erblasser nur schließen, wer unbeschränkt geschäftsfähig ist.
Lege Lata
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