§ 69g Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes

Für Versorgungsfälle, die vor dem 1. Juli 2009 eingetreten sind, gilt Folgendes: § 5 Abs. 1 dieses Gesetzes ist mit folgenden Maßgaben anzuwenden: § 2 …