§ 12b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

Wehrdienstzeiten und vergleichbare Zeiten nach den §§ 8 und 9, Beschäftigungszeiten nach § 10 und sonstige Zeiten nach den §§ 11 und 67 Absatz 2, die der …