(1) In die Ausländerdatei A werden die Daten eines Ausländers aufgenommen,
- 1. der bei der Ausländerbehörde
- a) die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt oder
- b) einen Asylantrag einreicht,
- 2. dessen Aufenthalt der Ausländerbehörde von der Meldebehörde oder einer sonstigen Behörde mitgeteilt wird oder
- 3. für oder gegen den die Ausländerbehörde eine ausländerrechtliche Maßnahme oder Entscheidung trifft.