§ 383a Verstöße gegen innerstaatlich anwendbare völkerrechtliche Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer Rechtsverordnung nach § 117a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 oder einer vollziehbaren …