Artikel 59 Notifizierung des Erfordernisses der Nutzung des Jährlichen Solidaritätspools durch einen Mitgliedstaat, der sich selbst Migrationsdruck ausgesetzt sieht

Wurde für einen Mitgliedstaat in einem Beschluss gemäß Artikel 11 nicht festgestellt, dass er unter Migrationsdruck steht, sieht er sich selbst jedoch …