Artikel 11 Durchführungsbeschluss der Kommission über die Festlegung der Mitgliedstaaten, die Migrationsdruck ausgesetzt sind, für die die Gefahr von Migrationsdruck besteht oder die sich in einer ausgeprägten Migrationslage befinden

Zusammen mit dem in Artikel 9 genannten Bericht nimmt die Kommission einen Durchführungsbeschluss an, mit dem festgestellt wird, ob ein bestimmter …