(3.) Vor Beginn des geförderten Vorhabens sind folgende Informationen im Internet zu veröffentlichen:
- a. die Tatsache, dass das geförderte Vorhaben durchgeführt wird;
- b. die Ziele des geförderten Vorhaben;
- c. der voraussichtliche Termin und Ort der Veröffentlichung der von dem geförderten Vorhaben erwarteten Ergebnisse im Internet;
- d. der Hinweis darauf, dass die Ergebnisse des geförderten Vorhabens allen in dem betreffenden Wirtschaftszweig oder Teilsektor tätigen Unternehmen unentgeltlich zur Verfügung stehen.