Artikel 19c Beihilfen für Kleinstunternehmen in Form öffentlicher Eingriffe bezüglich der Strom-, Erdgas- oder Wärmeversorgung

Beihilfen für Kleinstunternehmen in Form öffentlicher Eingriffe bezüglich der Strom-, Erdgas- oder Wärmeversorgung sind im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 …