Artikel 19b Begrenzte Beihilfebeträge für KMU, die von Projekten der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (CLLD) profitieren

Beihilfen für Unternehmen, die an CLLD-Projekten nach Artikel 19a Absatz 1 teilnehmen oder davon profitieren, sind im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 AEUV …