{
  "gesetzNormZeichen": "Artikel",
  "körperschaft": "Europäische Union",
  "gesetzNameKurz": "Marrakesch-VO",
  "gesetzNameLang": "Verordnung (EU) 2017/1563 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2017 über den grenzüberschreitenden Austausch von Vervielfältigungsstücken bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände in einem barrierefreien Format zwischen der Union und Drittländern zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen",
  "gesetzNormen": [
    {
      "type": "norm",
      "normNummer": "1",
      "normTitel": "Gegenstand und Anwendungsbereich",
      "normAbsätze": [
        {
          "absatzNummer": null,
          "absatzSätze": [
            "In dieser Verordnung werden einheitliche Vorschriften für den grenzüberschreitenden Austausch von Vervielfältigungsstücken bestimmter Werke und sonstiger Schutzgegenstände in einem barrierefreien Format zwischen der Union und Drittländern, die Vertragsparteien des Vertrags von Marrakesch sind, ohne Zustimmung des Rechteinhabers zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen im Rahmen des durch die Richtlinien 2001/29/EG und (EU) 2017/1564 harmonisierten Bereichs festgelegt, um die Harmonisierung der ausschließlichen Rechte und der Ausnahmen im Binnenmarkt nicht zu gefährden."
          ]
        }
      ]
    },
    {
      "type": "norm",
      "normNummer": "2",
      "normTitel": "Begriffsbestimmungen",
      "normAbsätze": [
        {
          "absatzNummer": null,
          "absatzSätze": [
            [
              "Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck",
              [
                {
                  "aufzählungsZeichen": "1",
                  "aufzählungsText": "Werk oder sonstiger Schutzgegenstand ein Werk in Form eines Buches, einer Zeitung, einer Zeitschrift, eines Magazins oder anderen Schriftstücks, Notationen einschließlich Notenblättern, und zugehörige Illustrationen in jeder Medienform, auch in Audioformat wie Hörbüchern, und in digitaler Form, das urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützt ist und das veröffentlicht oder anderweitig rechtmäßig öffentlich zugänglich gemacht wurde;"
                },
                {
                  "aufzählungsZeichen": "2",
                  "aufzählungsText": [
                    "2.begünstigte Person, unabhängig von weiteren Behinderungen, eine Person",
                    [
                      {
                        "aufzählungsZeichen": "a",
                        "aufzählungsText": "die blind ist,"
                      },
                      {
                        "aufzählungsZeichen": "b",
                        "aufzählungsText": "mit einer Sehbeeinträchtigung, die nicht so weit ausgeglichen werden kann, dass die Person über eine Sehfunktion verfügt, die der einer Person ohne eine solche Beeinträchtigung im Wesentlichen gleichwertig ist, und die infolgedessen nicht in der Lage ist, Druckwerke in im Wesentlichen gleicher Weise wie eine Person ohne eine solche Beeinträchtigung zu lesen,"
                      },
                      {
                        "aufzählungsZeichen": "c",
                        "aufzählungsText": "mit einer Wahrnehmungsstörung oder Lesebehinderung, die infolgedessen nicht in der Lage ist, Druckwerke in im Wesentlichen gleicher Weise wie eine Person ohne eine solche Behinderung zu lesen, oder"
                      },
                      {
                        "aufzählungsZeichen": "d",
                        "aufzählungsText": "die aus anderen Gründen, aufgrund einer körperlichen Behinderung, nicht in der Lage ist, ein Buch zu halten oder handzuhaben oder ihre Augen in dem Umfang zu fokussieren oder zu bewegen, wie es für das Lesen normalerweise erforderlich wäre;"
                      }
                    ]
                  ]
                },
                {
                  "aufzählungsZeichen": "3",
                  "aufzählungsText": "Vervielfältigungsstück in einem barrierefreien Format ein Vervielfältigungsstück eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands in alternativer Weise oder alternativer Form, die einer begünstigten Person Zugang zu dem Werk oder sonstigen Schutzgegenstand gibt; darunter fallen auch Vervielfältigungsstücke, die es einer solchen Person ermöglichen, sich einen genauso leichten und komfortablen Zugang zu verschaffen wie eine Person ohne eine der in Nummer 2 genannten Beeinträchtigungen oder Behinderungen;"
                },
                {
                  "aufzählungsZeichen": "4",
                  "aufzählungsText": "befugte Stelle mit Sitz in einem Mitgliedstaat eine Stelle, die von einem Mitgliedstaat befugt wurde, Ausbildung, Schulung und adaptiven Lese- oder Informationszugang für begünstigte Personen in gemeinnütziger Weise bereitzustellen, oder für diese Tätigkeiten vom Mitgliedstaat anerkannt wurde. Das umfasst auch öffentliche Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen, die als eine ihrer Kerntätigkeiten, institutionellen Aufgaben oder als Teil ihrer im Gemeinwohl liegenden Aufgaben begünstigten Personen dieselben Dienste anbieten."
                }
              ]
            ]
          ]
        }
      ]
    },
    {
      "type": "norm",
      "normNummer": "3",
      "normTitel": "Ausfuhr von Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format in Drittländer",
      "normAbsätze": [
        {
          "absatzNummer": null,
          "absatzSätze": [
            "Eine befugte Stelle mit Sitz in einem Mitgliedstaat kann ein Vervielfältigungsstück eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands in einem barrierefreien Format, das gemäß den zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1564 erlassenen nationalen Vorschriften erstellt wurde, an begünstigte Personen oder eine befugte Stelle in einem Drittland, das Vertragspartei des Vertrags von Marrakesch ist, verbreiten, oder ihnen übermitteln oder zugänglich machen."
          ]
        }
      ]
    },
    {
      "type": "norm",
      "normNummer": "4",
      "normTitel": "Einfuhr von Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format aus Drittländern",
      "normAbsätze": [
        {
          "absatzNummer": null,
          "absatzSätze": [
            "Eine begünstigte Person oder eine befugte Stelle mit Sitz in einem Mitgliedstaat kann ein Vervielfältigungsstück eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands in einem barrierefreien Format, das von einer begünstigen Stelle in einem Drittland, das Vertragspartei des Vertrags von Marrakesch ist, an begünstigte Personen oder befugte Stellen verbreitet, oder ihnen übermittelt oder zugänglich gemacht wurde, entsprechend den zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1564 erlassenen nationalen Vorschriften einführen oder anderweitig beziehen oder Zugang dazu erlangen und diese anschließend nutzen."
          ]
        }
      ]
    },
    {
      "type": "norm",
      "normNummer": "5",
      "normTitel": "Pflichten befugter Stellen",
      "normAbsätze": [
        {
          "absatzNummer": "1",
          "absatzSätze": [
            [
              "Eine befugte Stelle mit Sitz in einem Mitgliedstaat, die die in Artikel 3 und Artikel 4 genannten Handlungen vornimmt, legt ihre eigenen Verfahren fest und befolgt sie um sicherzustellen, dass sie",
              [
                {
                  "aufzählungsZeichen": "a",
                  "aufzählungsText": "Vervielfältigungsstücke in einem barrierefreien Format nur an begünstigte Personen oder andere befugte Stellen verbreitet, oder ihnen übermittelt oder zugänglich macht;"
                },
                {
                  "aufzählungsZeichen": "b",
                  "aufzählungsText": "geeignete Schritte unternimmt, um der nicht genehmigten Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe und öffentlichen Zugänglichmachung von Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format entgegenzuwirken;"
                },
                {
                  "aufzählungsZeichen": "c",
                  "aufzählungsText": "bei der Handhabung von Werken oder anderen Schutzgegenständen und deren Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format die gebotene Sorgfalt walten lässt und Aufzeichnungen hierüber führt; und"
                },
                {
                  "aufzählungsZeichen": "d",
                  "aufzählungsText": "Informationen darüber, wie sie ihren unter den Buchstaben a bis c genannten Verpflichtungen nachkommt, soweit zweckmäßig auf ihrer Internetseite oder über sonstige Online- oder Offline-Kanäle veröffentlicht und auf dem neuesten Stand hält,"
                }
              ]
            ]
          ]
        },
        {
          "absatzNummer": "2",
          "absatzSätze": [
            [
              "Eine befugte Stelle mit Sitz in einem Mitgliedstaat, die die in Artikel 3 und Artikel 4 genannten Handlungen vornimmt, muss begünstigten Personen, anderen befugten Stellen oder Rechteinhabern auf Anfrage die folgenden Auskünfte in barrierefreier Form erteilen:",
              [
                {
                  "aufzählungsZeichen": "a",
                  "aufzählungsText": "die Liste der Werke oder anderen Schutzgegenstände, von denen sie Vervielfältigungsstücke in einem barrierefreien Format besitzt, mit den verfügbaren Formaten;"
                },
                {
                  "aufzählungsZeichen": "b",
                  "aufzählungsText": "die Namen und Kontaktangaben der befugten Stellen, mit denen sie Vervielfältigungsstücke in einem barrierefreien Format gemäß den Artikeln 3 und 4 austauscht."
                }
              ]
            ]
          ]
        }
      ]
    },
    {
      "type": "norm",
      "normNummer": "6",
      "normTitel": "Schutz personenbezogener Daten",
      "normAbsätze": [
        {
          "absatzNummer": null,
          "absatzSätze": [
            "Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung erfolgt gemäß den Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG."
          ]
        }
      ]
    },
    {
      "type": "norm",
      "normNummer": "7",
      "normTitel": "Überprüfung",
      "normAbsätze": [
        {
          "absatzNummer": null,
          "absatzSätze": [
            "Bis zum 11. Oktober 2023 führt die Kommission eine Bewertung dieser Verordnung durch und legt die hauptsächlichen Ergebnisse in einem Bericht an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie gegebenenfalls Vorschläge zur Änderung dieser Verordnung vor."
          ]
        }
      ]
    },
    {
      "type": "norm",
      "normNummer": "8",
      "normTitel": "Inkrafttreten und Anwendung",
      "normAbsätze": [
        {
          "absatzNummer": null,
          "absatzSätze": [
            "Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft."
          ]
        }
      ]
    }
  ]
}