Alle Vorschriften: ZPO
§ 51 Prozessfähigkeit; gesetzliche Vertretung; Prozessführung
§ 53 Prozessfähigkeit bei rechtlicher Betreuung
§ 52 Umfang der Prozessfähigkeit
Eine Person ist insoweit prozessfähig, als sie sich durch Verträge verpflichten kann.
Lege Lata
§ 52 Umfang der Prozessfähigkeit
Kommentar [Extern]
Eine Person ist insoweit prozessfähig, als sie sich durch Verträge verpflichten kann.
Lege Lata
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