Alle Vorschriften: ZPO
§ 456 (weggefallen)
§ 479 Eidesleistung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter
§ 478 Eidesleistung in Person
Der Eid muss von dem Schwurpflichtigen in Person geleistet werden.
Lege Lata
§ 478 Eidesleistung in Person
Kommentar [Extern]
Der Eid muss von dem Schwurpflichtigen in Person geleistet werden.
Lege Lata
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