Alle Vorschriften: ZPO
§ 412 Neues Gutachten
§ 414 Sachverständige Zeugen
§ 413 Sachverständigenvergütung
Der Sachverständige erhält eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
Lege Lata
§ 413 Sachverständigenvergütung
Kommentar [Extern]
Der Sachverständige erhält eine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
Lege Lata
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