Alle Vorschriften: ZPO
§ 402 Anwendbarkeit der Vorschriften für Zeugen
§ 404 Sachverständigenauswahl
§ 403 Beweisantritt
Der Beweis wird durch die Bezeichnung der zu begutachtenden Punkte angetreten.
Lege Lata
§ 403 Beweisantritt
Kommentar [Extern]
Der Beweis wird durch die Bezeichnung der zu begutachtenden Punkte angetreten.
Lege Lata
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