Alle Vorschriften: ZPO
§ 400 Befugnisse des mit der Beweisaufnahme betrauten Richters
§ 402 Anwendbarkeit der Vorschriften für Zeugen
§ 401 Zeugenentschädigung
Der Zeuge wird nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz entschädigt.
Lege Lata
§ 401 Zeugenentschädigung
Kommentar [Extern]
Der Zeuge wird nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz entschädigt.
Lege Lata
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