Die Frist, die in einer anhängigen Sache zwischen der Zustellung der Ladung und dem Terminstag liegen soll , beträgt in Anwaltsprozessen mindestens eine …
Die Frist, die in einer anhängigen Sache zwischen der Zustellung der Ladung und dem Terminstag liegen soll , beträgt in Anwaltsprozessen mindestens eine Woche, in anderen Prozessen mindestens drei Tage.