Alle Vorschriften: ZPO
§ 195 Zustellung von Anwalt zu Anwalt
§ 215 Notwendiger Inhalt der Ladung zur mündlichen Verhandlung
§ 214 Ladung zum Termin
Die Ladung zu einem Termin wird von Amts wegen veranlasst.
Lege Lata
§ 214 Ladung zum Termin
Kommentar [Extern]
Die Ladung zu einem Termin wird von Amts wegen veranlasst.
Lege Lata
·