Alle Vorschriften: ZPO
§ 1054 Form und Inhalt des Schiedsspruchs
§ 1056 Beendigung des schiedsrichterlichen Verfahrens
§ 1055 Wirkungen des Schiedsspruchs
Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils.
Lege Lata
§ 1055 Wirkungen des Schiedsspruchs
Kommentar [Extern]
Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils.
Lege Lata
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