§ 40 Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister

Ein Inlandsemittent hat Informationen nach § 33 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und § 38 Absatz 1 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 1 oder nach entsprechenden …