§ 26 Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Verordnungsermächtigung

Ein Inlandsemittent, ein MTF-Emittent oder ein OTF-Emittent, der gemäß Artikel 17 Absatz 1, 7 oder 8 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 verpflichtet ist, …