Alle Vorschriften: WehrPflG
§ 31 Wiederaufnahme des Verfahrens
§ 33 Besondere Vorschriften für das Vorverfahren
§ 32 Rechtsweg
Für Rechtsstreitigkeiten bei der Ausführung dieses Gesetzes ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
§ 32 Rechtsweg
Für Rechtsstreitigkeiten bei der Ausführung dieses Gesetzes ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
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