Alle Vorschriften: VwGO
§ 71 Anhörung
§ 73
§ 72
Hält die Behörde den Widerspruch für begründet, so hilft sie ihm ab und entscheidet über die Kosten.
Lege Lata
§ 72
Hält die Behörde den Widerspruch für begründet, so hilft sie ihm ab und entscheidet über die Kosten.
Lege Lata
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