Alle Vorschriften: VwGO
§ 106
§ 108
§ 107
Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.
Lege Lata
§ 107
Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.
Lege Lata
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