(2) Als Gegenstand einer Beschwerde sind dabei insbesondere zu benennen:
- 1. die Aufnahme und die Beendigung der Rechtewahrnehmung oder der Entzug von Rechten,
- 2. die Bedingungen für die Mitgliedschaft und die Wahrnehmungsbedingungen,
- 3. die Einziehung, Verwaltung und Verteilung der Einnahmen aus den Rechten,
- 4. die Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten.