In Patentsachen steht der Gebührensatz wie folgt zu:
- 1. für die Anmeldung eines Patents oder im Verfahren nach § 42 des Patentgesetzes: zu 13/10,
- 2. im Prüfungsverfahren: zu 7/10,
- 3. im Einspruchsverfahren: zu 10/10,
- 4. im Verfahren wegen Beschränkung des Patents: zu 10/10,
- 5. im Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung über den Widerruf oder die Beschränkung des Patents: zu 13/10,
- 6. in anderen Beschwerdeverfahren: zu 3/10.