§ 58 Partieller Ausschluss des Widerspruchsverfahrens und der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage; Widerspruchsbehörde

Vor Erhebung einer Klage gegen Verwaltungsakte nach § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 23 bis 25 findet ein Widerspruchsverfahren nicht statt. In den Fällen des …